Blaue Karte: Details

Ich wurde kürzlich nach die blaue Karte EU gefragt, aber ich erinnere mich daran nicht genau, weil die erste Beantragung vor ein paar Jahren war. Deshalb fasse ich hier die Karte zusammen. Aber weil ich die deutschen Gesetze nicht gut kenne, sollten Sie ein Ausländeramt danach fragen, wenn Sie sich dafür interessieren. Insbesondere hat die Regel schon ein bisschen ändert. Man kann eine Kopie des Flyers einer blauen Karte EU an der Website der blauen Karte EU.

Wer die Niederlassungserlaubnis bekommen wollte, muss mindestens 60 Monate in Deutschland bleiben. Aber wer die blaue Karte EU hat, kann schneller die Niederlassungserlaubnis bekommen. Also ich schreibe zunächst darüber, wie man eine blaue Karte EU beanträgt.

Die schwierigste Bedingung ist Einkommen. Man muss jährlich mindestens €48400 (monatlich €4034) brutto verdienen. Aber es gibt eine Ausnahme:

Ausnahme: bei Erteilung einer Blauen Karte EU an Naturwissenschaftler, Mathematiker und Ingenieure sowie an Ärzte und IT-Fachkräfte wird eine niedrigere Gehaltsgrenze von 37.752 Euro zu Grunde gelegt

Also wer als einer der obig gegebenen Berufen arbeitet, braucht nur jährlich €37752 (monatlich €3146) zu verdienen, um eine blaue Karte EU zu beantragen. (Wahrscheinlich kann ein wissenschaftlicher Mitarbeiter (postdoc) immer eine blaue Karte EU beantragen.)

Es gibt noch ein Ding zu beachten: Das Zeugnis für Ihren Hochschulabschluss. Also Sie müssen im Voraus eine Kopie des Zeugnisses vorbereiten. (Der Hochschulabschluss ist normalerweise nicht günstig in Deutschland, falls er lässt sich nicht anerkennen. Aber in meinem Fall ist mein offizielles Zeugnis genug.)

Falls die Bedingung erfüllt ist, ist es einfach, die Karte zu beantragen. Sie sollten beim Ausländeramt fragen, welche Urkunden müssen Sie zur Beantragung mitbringen.

Hinweis: Die obigen Einkommen sind nicht netto, sondern brutto (d.h. ohne Abzug von Steuern und Kosten). Als ich erstmals mit meiner Frau die blaue Karte beantragte, wurde meine Beantragung abgesagt, weil der Beamte, mit dem ich sprach, sagte, dass das nötige Einkommen netto ist. Seine Aussage ist komplett falsch.

Nachdem man eine blaue Karte EU bekommt, muss man 33 Monate warten, um die Niederlassungserlaubnis. Aber falls man die B1 deutsche Prüfung besteht, ist es genug, 21 Monate zu warten. Danach kann man die Niederlassungserlaubnis beantragen. Sie sollten beim Ausländeramt fragen, welche Urkunde Sie zur Beantragung mitbringen müssen. Die nötigte Bedingungen der Niederlassungserlaubnis weiß ich nicht genau, aber es ist wichtig, 33 (oder 21) Monate zu zahlen.

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